Zahnärzteservice

ZahnärzteservIce

Der Zahnärzteservice dient dem Schutz der Gesundheit der Praxismitarbeiter und somit das passende Gegenstück zum Schutz der Patienten.

Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - unabhängig von der Mitarbeiteranzahl - rechtlich dazu verpflichtet, Arbeitsschutzmaßnahmen innerhalb der Praxis durchzuführen.

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Zahnarzt zu einer betriebsärztlichen Betreuung. Im Rahmen dessen ist zwischen Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorge zu unterscheiden, die in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedUV) festgelegt sind.

weiteres Leistungsangebot: