Zahnärzteservice

Hygieneberatung

Die Hygiene in der Zahnarztpraxis ist nicht nur ein gesetzliches MUSS, sondern sollte zudem auch eine Selbstverständlichkeit darstellen.

Der Hygieneplan beinhaltet insbesondere Vorgaben zur Arbeits- und Instrumentenhygiene.

Verstöße gegen Hygienevorschriften:
  • Zivilrechtlich kann es zur Haftung des Zahnarztes führen (Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeld wegen Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Hygiene).

  • Sie können eine Ordnungswidrigkeit darstellen (Bußgeldzahlung)

  • Rechtswidrige und schuldhafte Verstöße gegen bestimmte Vorschriften können zur Praxisschließung führen

Rechtsgrundlagen für die Überwachung der
Hygienevorschriften:

Zahnarztpraxen können durch die zuständigen Behörden überwacht werden. Zuständig für die Überwachung der allgemeinen Hygiene ist das Gesundheitsamt – nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) – dem Gesetz des öffentlichen Gesundheitsdienstes ÖGDG und dem Medizinproduktegesetz MPG (§26).
  • Checkliste zur Praxishygiene
  • Aufstellung der Hygiene-Schwachpunkte
  • Lösungsvorschläge
  • Beratung zur Umsetzung der RKI-Richtlinien, IfSG, MPG und BioStoffV
  • Dokumentationshilfen
  • Mitarbeiterunterweisungen
  • Prüfpflichten
  • Vorbereitung auf einen Behördenbesuch
Unser Tipp:
Sie wollen wissen, ob Ihre Praxis die Anforderungen an die allgemeine Hygiene erfüllt, dann nutzen Sie – zu Ihrem internen Gebrauch – das ZQMS (Zahnärztliches Qualitätsmanagement Ihrer LZK)

weiteres Leistungsangebot: