Der Hygieneplan beinhaltet insbesondere Vorgaben zur Arbeits- und Instrumentenhygiene.
Verstöße gegen Hygienevorschriften:
- Zivilrechtlich kann es zur Haftung des Zahnarztes führen (Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeld wegen Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Hygiene).
- Sie können eine Ordnungswidrigkeit darstellen (Bußgeldzahlung)
- Rechtswidrige und schuldhafte Verstöße gegen bestimmte Vorschriften können zur Praxisschließung führen